Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01/2024

I. Sprachlicher Hinweis

Soweit in den vertraglichen Regelungen oder den nachfolgenden AGB die männliche oder weibliche Sprachform verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Angehörige sämtlicher Geschlechter.

II. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die in den Räumen des Impuls in 26340 Zetel geschlossen wurden und bei denen sie wirksam einbezogen wurden.

III. Leistungsbeschreibung
Das Einstiegscoaching umfasst einen Trainertermin inkl. Erstellung des Trainingsplans und Einweisung in die Trainingsgeräte
Das Zutrittsband ist notwendig zur Legitimation beim Checkin und wird mit den persönlichen Kundendaten, sowie einem Bild des Kunden bespielt. Die Weitergabe ist untersagt. Bei Verlust oder Beschädigung entsteht eine Gebühr von 30 Euro.
Die Trainerpauschale dient der Zurverfügungstellung der Trainingsflächenbetreuung, Sicherung der personenbezogenen Daten gem. DSGVO und Bearbeitung von Mitgliederanfragen durch die Mitgliederverwaltung.
Die Auswahl nachfolgender Leistungsbestandteile, soweit vom Kunden gebucht, umfasst:
1. Klassisches Fitness- und Gerätetraining berechtigt zur Nutzung sämtlicher Trainingsgeräte, die nicht elektronisch gesteuert sind
2. Funktionelles Gerätetraining berechtigt zur Nutzung der Functional-Training Bereiche
3. Herz-Kreislauf Training berechtigt zur Nutzung sämtlicher Ausdauergeräte
4. Kurse berechtigt zur Teilnahme an sämtlichen Kursen, ausgenommen Kids Dance, HipHop1-4.
5. Salzwerk berechtigt zur Nutzung des Salzwerkes
6. Wasser-und Mineralgetränke berechtigt den Kunden zum Verzehr von Wasser- und Mineralgetränken aus der Getränkezapfanlage und unbeschränkter Menge. Eine Weitergabe an Dritte ist hiervon ausgenommen

IV. Fälligkeiten/ Verzug
1. Das einmalig zu zahlende Einstiegscoaching wird bei Abschluss des Vertrages fällig.
2. Die Servicepauschale ist erstmals nach Ablauf von 12 Wochen an dem Tag des Monats fällig, welcher zahlenmäßig dem Kalendertag des vereinbarten Vertragsbeginns entspricht, sowie in der Folgezeit jeweils nach Ablauf von 6 weiteren Monaten am Kalendertag, der zahlenmäßig dem Tag des Vertragsbeginns entspricht.
3. Monatliche Abbuchung: Die Abbuchung der Mitgliedsbeiträge erfolgt monatlich im Voraus immer zum Ersten.
Das Studio ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an den externen Dienstleister, Finion Capital GmbH, Raboisen 5, 20095 Hamburg,
abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. Hiermit erkläre ich mein Einverständnis mit der Weitergabe meiner personenbezogen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages, Forderungshöhe, IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) zum Zwecke des Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag gegen mich ergebenden Forderungen und erteile insoweit ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat, in dem ich Finion Capital GmbH ermächtige, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen und mein Kreditinstitut anweist, die von Finion Capital auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. 
4. Gerät der Kunde im Rahmen der vertraglich vereinbarten Erstlaufzeit schuldhaft mit mehr 9 Wochenbeiträgen in Verzug, so werden sämtliche Zahlungsentgelte bis zum nächst möglichen Vertragsende sofort fällig. Die Finion Capital GmbH behält sich vor dadurch entstehende Kosten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und vom Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.


V. Ruhezeitenmöglichkeit

Die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus diesem Vertrag können in gegenseitigem Einverständnis entweder bei nachgewiesener Krankheit oder Schwangerschaft sowie Mitglieder-Wunsch (Ruhezeit), für einen im Voraus bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden. Im Falle einer solchen Aussetzungsvereinbarung verschiebt sich das zum Zeitpunkt der Aussetzungsvereinbarung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit zeitlich nach hinten.

Erfolgt das Aussetzen auf Mitglieder-Wunsch ohne wichtigen Grund (Krankheit, Schwangerschaft), so ist der gewünschte Zeitraum mindestens vier Wochen im Voraus und mindestens vier, maximal 12 Wochen am Stück anzukündigen. Dieser Zeitraum lässt sich auch über das Jahr verteilen. Mit jeder beantragten Ruhezeit wird eine Bearbeitungsgebühr von 3,95 Euro fällig.
Außerordentliche Kündigungsrechte bleiben hiervon ausgenommen.

VI. Mitgliederverwaltung/ Streitschlichtungsverfahren/ Gewährleistung/ Haftung/ Hausordnung/ Mitgliedsdaten/ Sonstiges
1. Die Mitgliederverwaltung ist ausschließlich unter info@impuls-zetel.de erreichbar.
2. Änderung der vertragsrelevanten Mitgliedsdaten, wie auf der Vorderseite angegeben, sind der Mitgliederverwaltung unverzüglich und ausschließlich in Schriftform mitzuteilen.
3. Das Studio nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
4. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
5. Sonstige Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.
6. Die im Gebäude zur Einsicht ausgehängte Hausordnung ist zu beachten.
7. Es besteht ein Haftungsausschluss für beschädigte oder entwendete vom Kunden mitgebrachte Wertgegenstände oder persönlicher Gegenstände.

VII. Datenschutz gem. DSGVO
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gem. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Für weitere Informationen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.

Öffnungszeiten

Montag – Freitag 08:00 – 21:00 Uhr
Samstag/Sonntag 09:00 – 13:00 Uhr

Impuls
Fitness & Gesundheit
Bahnhofstraße 2
26340 Zetel

studio@impuls-zetel.de
Fon:  04453 – 48 63 63