Allgemeine Geschäftsbedingungen




Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für analoge und digitale Mitgliedschaften
Stand: Dezember 2025

Inhaltsübersicht
I. Sprachlicher Hinweis
II. Geltungsbereich
III. Vertragsabschluss
IV. Leistungen und Nutzungsbedingungen
V. Beiträge, Fälligkeit und Zahlungsverzug
VI. Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung
VII. Ruhezeiten (Vertragsunterbrechung)
VIII. Haftung und Hausordnung
IX. Mitgliederverwaltung und Kommunikation
X. Datenschutz
XI. Schlussbestimmungen

I. Sprachlicher Hinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB die männliche Form verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

II. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Mitgliedschaftsverträge der Impuls – fitness & gesundheit, unabhängig davon, ob diese vor Ort im Studio (analoger Vertragsabschluss) oder über digitale Abschlusswege (Website, Tablet oder Online-Formular) geschlossen werden.

III. Vertragsabschluss

  1. Analoger Vertragsabschluss
    Der Vertrag kommt durch die beiderseitige Unterzeichnung des Mitgliedschaftsvertrags zustande. Das Mitglied erhält eine Vertragsausfertigung.
  2. Digitaler Vertragsabschluss
  • Durch Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig abschließen“ gibt das Mitglied ein verbindliches Vertragsangebot ab.
  • Der Vertrag kommt zustande, sobald das Studio dieses Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt.

Das Mitglied erhält nach Vertragsschluss eine Vertragsbestätigung einschließlich der AGB per E-Mail. Eine handschriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich

 Leistungen und Nutzungsbedingungen

Das Einstiegscoaching umfasst einen persönlichen Trainertermin einschließlich Trainingsplanerstellung und Geräteeinweisung.

Zur Nutzung des Studios erhält das Mitglied ein personenbezogenes Zutrittsband mit Foto, welches ausschließlich dem Mitglied dient und nicht übertragbar ist. Bei Verlust oder Beschädigung wird eine Ersatzgebühr in Höhe von 30,00 € erhoben. Bei Missbrauch des Zutrittsmediums, insbesondere bei Weitergabe an Dritte, ist das Studio berechtigt, den Zugang vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.

Die Trainer- bzw. Servicepauschale dient insbesondere der Betreuung auf der Trainingsfläche, der Mitgliederverwaltung sowie der Sicherstellung der datenschutzkonformen Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß DSGVO.

IV. Tarife und Leistungen

  • Impuls Pur (34,90 €/Monat)
    Nutzung der klassischen Trainingsgeräte sowie der Getränkestation.
  • Impuls All-In (44,90 €/Monat)
    Nutzung sämtlicher Trainingsgeräte, Teilnahme an allen Kursen (ausgenommen Kids Dance & HipHop 1–4), Nutzung des Salzwerks sowie der Hydrojet-Massage.
  • Impuls Flex (59,90 €/Monat)
    Leistungsumfang wie Impuls All-In, mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit.

Ein Anspruch auf die Durchführung bestimmter Kurse, Kurszeiten oder auf bestimmte Trainer besteht nicht. Änderungen im Kursplan bleiben vorbehalten, sofern der Gesamtcharakter des Kursangebots erhalten bleibt.

Nicht genutzte Leistungen oder Trainingstage sind nicht auf andere Zeiträume übertragbar und nicht erstattungsfähig. Die Nutzung des Studios ist ausschließlich während der offiziellen Öffnungszeiten möglich.

Vorübergehende Einschränkungen des Studio- oder Kursbetriebs (z. B. Wartungsarbeiten, Reparaturen, Feiertage, Krankheit von Personal oder höhere Gewalt) berechtigen nicht zu einer Minderung oder Rückerstattung der Beiträge, sofern der Studiobetrieb insgesamt aufrechterhalten wird.

 

 V. Beiträge, Fälligkeit und Zahlungsverzug

  • Probetraining: Das Probetraining stellt eine betreuungsintensive Dienstleistung dar und geht über eine reine Nutzung der Trainingsgeräte hinaus.
    Im Rahmen des Probetrainings erfolgen insbesondere eine persönliche Anamnese, eine grundlegende Körperanalyse sowie – sofern sinnvoll – erste trainingstechnische Empfehlungen bis hin zur Erstellung eines individuellen Trainingsansatzes.
    Für diese Leistungen wird eine Pauschale in Höhe von 10,00 € erhoben, die bei Anmeldung mit den Betrag fürs Einstiegscoaching verrechnet werden.
  • Einstiegscoaching: einmalig 49,90 €, fällig zusammen mit dem ersten Monatsbeitrag.
  • Servicepauschale: 29,90 € jährlich; erstmalig zwei Monate nach Vertragsbeginn, anschließend jeweils im Abstand von 12 Monaten am gleichen Kalendertag.
    Service- und Wartungspauschale:
    Die Service- und Wartungspauschale wird zur Aufrechterhaltung eines qualitativ hochwertigen Studio- und Trainingsbetriebs erhoben. Sie dient insbesondere der regelmäßigen Wartung, Instandhaltung und sicherheitstechnischen Überprüfung der Trainingsgeräte sowie der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Trainingsangebots.

Darüber hinaus umfasst die Service- und Wartungspauschale unter anderem:
– die regelmäßige Neuerstellung und Anpassung individueller Trainingspläne,
– die Nutzung des WLANs im Studio,
– die Nutzung studiointerner digitaler Anwendungen und Apps (z. B. OptiOffice, SECA myAnalytics),
– die Bereitstellung von Trinkgläsern an der Getränkestation,
– den Handtuchverleih,
– den Verleih ausgewählter Textilien,
– organisatorische Leistungen der Mitgliederverwaltung sowie
– Maßnahmen zur Hygiene, Reinigung und allgemeinen Betriebsorganisation.

Die Service- und Wartungspauschale ist unabhängig von der individuellen Nutzung einzelner Leistungen zu entrichten.

  • Mitgliedsbeiträge: monatlich im Voraus zum 30. eines Monats per SEPA-Lastschrift. Das Mitglied erteilt dem Studio hierfür ein entsprechendes SEPA-Mandat.

Gerät das Mitglied mit mehr als neun Wochenbeiträgen in Verzug, ist das Studio berechtigt, sämtliche bis zum nächstmöglichen Vertragsende anfallenden Beiträge sofort fällig zu stellen. Gesetzlich zulässige Mahn- und Rücklastschriftkosten können erhoben werden.

Beitragsanpassungen sind zulässig, sofern diese auf nachweisbaren Kostensteigerungen beruhen und das vertragliche Äquivalenzverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung gewahrt bleibt.

Im Falle einer gesetzlichen Erhöhung des Mindestlohns ist das Studio berechtigt, die Mitgliedsbeiträge entsprechend der prozentualen Kostensteigerung anzupassen. Die Anpassung wird mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.

 

 

VI. Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung

  • Impuls Pur und Impuls All-In: Mindestvertragslaufzeit 12 Monate. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann anschließend mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.
  • Impuls Flex: Kündigung jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende möglich.

Kündigungen bedürfen der Textform und können per E-Mail an info@impuls-zetel.de oder postalisch erfolgen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:

  • Wohnortwechsel mit einer Entfernung von mehr als 30 km zum Studio,
  • Schwangerschaft,
  • dauerhafte, ärztlich attestierte Trainingsunfähigkeit,
  • Beitragserhöhungen von mehr als 5 %.

Ärztliche Bescheinigungen müssen nachvollziehbare Angaben zur Art der gesundheitlichen Einschränkung sowie zur voraussichtlichen Dauer der Trainingsunfähigkeit enthalten. Allgemein gehaltene oder pauschale Atteste, aus denen nicht hervorgeht, dass eine Nutzung der Trainingsangebote dauerhaft oder für einen erheblichen Zeitraum unzumutbar ist, können nicht berücksichtigt werden.

VII. Ruhezeiten (Vertragsunterbrechung)

  • Mit Nachweis: Bei Krankheit oder Schwangerschaft kann eine beitragsfreie Ruhezeit beantragt werden. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend um die Dauer der Ruhezeit.
  • Ohne besonderen Grund: Auf Antrag ist eine Ruhezeit von insgesamt 4 bis maximal 12 Wochen pro Vertragsjahr möglich. Der Antrag muss mindestens vier Wochen vor Beginn der Ruhezeit gestellt werden. Pro Antrag wird eine Bearbeitungsgebühr von 3,95 € erhoben.

VIII. Haftung und Hausordnung

Die Nutzung der Trainingsflächen, Geräte und Kursangebote erfolgt auf eigene Gefahr. Das Mitglied versichert, sportgesund zu sein bzw. vor Trainingsaufnahme eine entsprechende ärztliche Abklärung vorgenommen zu haben. Das Studio ersetzt keine medizinische oder therapeutische Betreuung.

Für mitgebrachte Wert- oder persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

Das Studio haftet ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet das Studio auch bei einfacher Fahrlässigkeit.

Grobe oder wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung, Hygienevorschriften oder gegen ein respektvolles Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern oder Mitarbeitern können zum zeitweisen oder dauerhaften Ausschluss vom Trainingsbetrieb führen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Beitragsrückerstattung.

Die im Studio ausgehängte Hausordnung ist Bestandteil dieses Vertrags und verbindlich einzuhalten.

 

 IX. Mitgliederverwaltung und Kommunikation

Änderungen vertragsrelevanter Daten (z. B. Name, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) sind dem Studio unverzüglich mitzuteilen.

Organisatorische und vertragsrelevante Informationen (z. B. Kursplanänderungen, Wartungsarbeiten, geänderte Öffnungszeiten) können per E-Mail oder SMS übermittelt werden. Informationen gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt vom Mitglied angegebene Kontaktadresse übermittelt wurden.

Das Studio nimmt nicht an einem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

X. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie den geltenden nationalen Datenschutzbestimmungen. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Studios.

Mit Abschluss des Vertrags willigt das Mitglied in die Verarbeitung der zur Vertragsdurchführung erforderlichen personenbezogenen Daten ein.

XI. Schlussbestimmungen

Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand ist Zetel.